382 Abs. 1 StPO). Auf die Beschwerde ist einzutreten. 3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, der 10-jährigen D.________, Tochter eines Bekannten, auf dem Schulweg abgepasst und ihr gesagt zu haben, dass sie nicht auf die Toilette gehen dürfe, andernfalls er sie schlagen würde. Falls sie nicht zuhöre, werde er sie umbringen. Das Gesagte soll religiös motiviert gewesen sein (D.________ und ihre Familie sind christlichen Glaubens, der Beschwerdeführer ist Muslim). Durch die Äusserungen sei D.________ in Angst und Schrecken versetzt worden, was sich u.a. darin gezeigt habe, dass sie unter Alpträumen gelitten habe.