(*1938, wohnhaft in A.________) [...] der Verursacher aller Schrecklichkeiten, die uns seit Jahren wiederfahren (siehe sämtliche Anklagen) zu sein.» […] Wie schon frühere Eingaben von Frau C.________, über die in der Nichtanhandnahmeverfügung vom 14. Oktober 2016 befunden wurde, erschöpfen sich die vorliegenden Eingaben vom 09. November 2016 in persönlichen Vermutungen und aus solchen Vermutungen hergeleiteten Vorwürfen von Frau C.________: Eine unbekannte Person habe «allem Anschein nach» ein grosses Interesse daran, dass all‘ das, was ihrer Familie seit mindestens 1992 widerfährt, weiterandauert (vgl. Anzeige gegen Unbekannt. S. 2).