2 alles verneint und ihn beschuldigt. Sie habe ausgesagt, es habe sich dabei nur um Wahnvorstellungen seinerseits gehandelt. Gemäss Art. 319 Abs. 1 StPO verfügt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, welcher eine Anklage rechtfertigt.