Sie habe alles auf ihn schieben wollen. Er sei aber unschuldig. 4. Die Beschwerde ist offensichtlich unbegründet und daher abzuweisen. Wie bereits die Einstellungsverfügung vom 18. November 2016 festhält, hat die Beschuldigte dem Beschwerdeführer gemäss seiner Aussage unter anderem mitgeteilt, dass sie die Kinder zur Prostitution abgebe und dass die Kinder von ihren Eltern unter anderem gefoltert und verkauft würden. Er habe jedoch zur Beschuldigten gestanden und versucht, ihr zu helfen. Nach seiner Meldung bei der Polizei habe sie allerdings