d StPO) – sind. Was die Guthaben aus Güterrechtsansprüchen betrifft, genügt für eine Beschlagnahme wie erwähnt die bloss mögliche Anwendung von Art. 71 StGB. Es ist zumindest wahrscheinlich, dass das Sachgericht dereinst auf eine Ersatzforderung erkennen wird, so dass die Guthaben hier und jetzt rechtmässig beschlagnahmt werden dürfen. 7.3 Was den Antrag des Straf- und Zivilklägers auf Präzision der staatsanwaltschaftlichen Verfügung vom 28. November 2016 betrifft, so ist diesem nicht zu entsprechen. Zum einen hält die Staatsanwaltschaft in ihrer Verfügung vom 20. Dezember 2016 zu Recht fest, dass eine Beschlagnahme nach Art.