Gegen diese Verfügung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 1. Dezember 2016 beim Regionalgericht Beschwerde ein. Gleichzeitig beantragte er in einem separaten Schreiben die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit. Das Regionalgericht leitete beide Eingaben zusammen mit den amtlichen Akten dem Obergericht des Kantons Bern weiter. Im Rahmen des Schriftenwechsels verzichteten das Regionalgericht und die Generalstaatsanwaltschaft am 9. Dezember und 13. Dezember 2016 auf eine Stellungnahme. Hierauf liess sich der Beschwerdeführer nicht mehr vernehmen.