__ Einsprache. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihn auf die Verspätung der Einsprache, die Rückzugsmöglichkeit und die Modalitäten eines Wiederherstellungsgesuchs aufmerksam gemacht hatte, teilte er dieser mit, dass er an der Einsprache festhalte und sich vorbehalte, innert Frist ein Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist zu stellen. Das von ihm am 3. September 2016 beim Obergericht des Kantons Bern eingereichte Schreiben mit dem Titel «Antrag auf Wiederaufnahme» wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.