1. A.________ wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Strafbefehl BM 16 27 vom 20. Juli 2016 wegen Urkundenfälschung, Betrugs, Nichtabgabe von Ausweisen und Schildern, Tätlichkeit, versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und zu einer Busse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 2 Tage) verurteilt. Am 15. August 2016 erhob A.________ Einsprache.