Beteiligte sind mithin alle diejenigen, deren Verhalten für das Zustandekommen und deswegen auch für Abklärungen des Unfalles von Bedeutung sein können (WEISSEN- BERGER, in: Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. Aufl. 2015, N. 7 zu Art. 55 SVG mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Der Unfallmeldung kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin am 27. November 2016 als Fussgängerin in einen Verkehrsunfall mit einem Personenwagen verwickelt war, hierbei verletzt wurde und ins Spitalzentrum C.________ verbracht werden musste. Die Beschwerdeführerin war somit im Sinne von Art.