Die Frage, ob die Eröffnung der Untersuchung materiell gerechtfertigt war und ob der Beschwerdeführerin die korrekte Parteirolle zugesprochen wurde, kann hier offen gelassen werden. Darüber hat die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen der Ermittlungsergebnisse zum Unfallgeschehen zu befinden, wobei nötigenfalls eine Verfahrenseinstellung zu verfügen sein wird. Aufgrund des Gesagten ist auf die Beschwerde diesbezüglich nicht einzutreten.