Sie führte zur Begründung aus, dass sie – entgegen der Unfallmeldung der Kantonspolizei Bern – Fussgängerin und Opfer und nicht Beschuldigte bzw. Fahrzeuglenkerin sei. 1.3 Am 8. Dezember 2016 teilte die Staatsanwaltschaft anlässlich der Aktenübermittlung mit, dass der Pikett-Staatsanwalt über einen Verkehrsunfall mit Verletzten informiert worden sei und in einer ersten Phase von schweren Verletzungen habe ausgegangen werden müssen. Die Anordnungen der Blut- und Urinentnahmen seien im Rahmen der standardmässigen Sofortmassnahmen erfolgt.