gestützt auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse sei deren Höhe auf einen Tagessatz von mindestens CHF 10.00 festzusetzen. Auf diese Genugtuungsforderung ist hier, im Beschwerdeverfahren, nicht einzutreten. Anfechtungsobjekt ist einzig der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 21. November 2016. Genugtuungsansprüche können am Ende des Verfahrens geltend gemacht werden. 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: