Als (einziger konkreter) Gegenstand dieser Befragung wird angegeben, den Beschwerdeführer über die Person «E.________» auszufragen. Zu dieser hat der Beschwerdeführer bereits am 21. November 2016 anlässlich der Haftverhandlung glaubhaft ausgesagt was folgt (Zeilen 8 ff.): Bei den ersten zwei Einvernahmen wurde ich unter Druck gesetzt und sie wollten Namen wissen. Ich habe ihnen dann gesagt, ich sei nicht alleine gewesen, weil ich dachte, ich könnte mich durch diese Aussagen decken. Ich war damals im Löhrenquartier. Ich war dort mit 4 bis 5 Personen. E.________ ist einer der damals mit einem Kollegen dabei war.