Es sei falsch, aufgrund der Brandstiftungen und dem damit verbundenen Verdacht auf Pyromanie pauschal von einer Erkrankung auszugehen, zumal der Beschwerdeführer vorgängig keine Delikte begangen habe. Der knapp volljährige Beschwerdeführer habe seit der Festnahme intensiv nachgedacht. Er plane nächstes Jahr eine Malerlehre zu beginnen. Er habe zu Protokoll gegeben, dass ihm die Lehre wichtig sei und dass er sie nicht erhalte, sollte er erneut delinquieren. Der Beschwerdeführer sei bei seiner Zukunftsplanung zu unterstützen. Es sei eine Resozialisierung anzustreben.