3 Verteidigung am 28. Oktober 2016 mehrfach ohne Beizug eines amtlichen Rechtsbeistands einvernommen worden. Die Verteidigung sei erst im Zuge der Hafteröffnung sichergestellt worden. Deshalb sei am 14. November 2016 ein Gesuch um Entfernung der Protokolle der polizeilichen Einvernahmen vom 28. Oktober 2016, 9:15 Uhr, 14:07 Uhr sowie 18:03 Uhr gestellt worden. Die Beschwerdekammer habe für ihren Entscheid einzig die Einvernahmeprotokolle ab dem 11. November 2016 zu beachten;