1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Dezember 2016 (Poststempel: 5. Dezember 2016) Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts […] sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen, eventualiter unter gleichzeitiger Auferlegung geeigneter Ersatzmassnahmen.