1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt unter anderem gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 12. April 2016 wurde am Domizil des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Gegenstände sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte am 22. November 2016 ein iPhone 6, einen angerauchten Joint und eine Blüte Marihuana, einen Notizzettel, zwei Dosen mit Pillen und leere Minigrip. Zur Begründung gab sie in abgekürzter Form den Wortlaut von Art.