Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. November 2016 (EO 16 2400) Regeste: Art. 263 Abs. 2 StPO; Begründung Beschlagnahmeverfügung Es mag dem Begründungserfordernis nicht zu genügen, wenn Beschlagnahmeverfügungen nur mit der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes begründet werden. Kassation der staats-anwaltlichen Verfügung (E. 2). Erwägungen: