2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung der amtlichen Anwältin wird im Endentscheid festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - Jugendanwalt C.________, Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Leitenden Jugendanwältin D.________ Bern, 23. Dezember 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: