Ein milderes Mittel als die Sicherungshaft ist derzeit nicht erkennbar. Der Jugendanwaltschaft ist zuzustimmen, dass eine gezielte, intensive Vorbereitung der Entlassung bzw. des Massnahmesettings zu einer Stabilisierung der Situation beiträgt und ein erneutes Scheitern verhindert werden muss. Die Beschwerdekammer geht hierbei davon aus, dass die Jugendanwaltschaft in Beachtung des Beschleunigungsgebots die Sicherungshaft nur solange wie nötig aufrechterhalten und für den Beschwerdeführer zeitnah eine geeignete Anschlusslösung gesucht wird. Die Sicherungshaft ist somit auch in zeitlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.