Dass die Suche nach einer geeigneten Anschlusslösung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat sich der Beschwerdeführer selbst zuzuschreiben und ist von diesem hinzunehmen. Somit kann der Jugendanwaltschaft auch nicht vorgeworfen werden, es hätte sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich auch schneller als vorliegend geplant eine geeignete Einrichtung für den Beschwerdeführer finden lasse. Ein milderes Mittel als die Sicherungshaft ist derzeit nicht erkennbar.