Insbesondere, da die Versuchsphase von drei Monaten gemäss Verfügung vom 10. November 2016 ab Beginn der Sicherungshaft gerechnet ist, womit Mitte Januar 2017 die erste Auswertung und Einschätzung über den weiteren Verlauf erwartet wird. Der Umstand, dass konventionelle Unterbringungen in Jugendeinrichtungen bzw. bei Gastfamilien bereits mehrfach gescheitert sind, gestaltet die Suche nach einem Vollzugsort umso schwieriger und zeitintensiver. Dass die Suche nach einer geeigneten Anschlusslösung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat sich der Beschwerdeführer selbst zuzuschreiben und ist von diesem hinzunehmen.