7 haft faktisch im Sinne einer vorsorglichen geschlossenen Unterbringung weitergeführt. Vom Vorliegen einer solchen kann aktuell aber nicht ausgegangen werden. Ebenso wenig erscheint die inzwischen verstrichene Zeitdauer der Aufrechterhaltung der Sicherungshaft als unverhältnismässig lang. Insbesondere, da die Versuchsphase von drei Monaten gemäss Verfügung vom 10. November 2016 ab Beginn der Sicherungshaft gerechnet ist, womit Mitte Januar 2017 die erste Auswertung und Einschätzung über den weiteren Verlauf erwartet wird.