Somit sind bei der Sicherungshaft auch keine (strafprozessualen) Ersatzmassnahmen vorgesehen. 3.3 Massnahmezentren für Jugendliche sind oft überbelegt und benötigen für das Aufnahmeverfahren regelmässig mehrere Wochen, in einigen Fällen sogar Monate (vgl. Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zu Gesetz und Dekret über die Bereinigung und Aktualisierung der Justizreform vom 4. Juli 2012, S. 15). Die Suche nach einer geeigneten Institution kann damit unterschiedliche Zeitfenster beanspruchen und ist von diversen Faktoren abhängig; so nicht zuletzt vom Verhalten des betroffenen Jugendlichen.