Eine Einrichtung, die den Beschwerdeführer sofort aufnehmen würde, steht derzeit nicht zur Verfügung, womit der Zweck der Sicherungshaft nach wie vor gegeben ist. Mit der Vollzugsverfügung vom 10. November 2016 wurden zudem im Rahmen der Sicherungshaft Massnahmen installiert, welche die Erfolgschancen, eine geeignete Anschlusslösung zu finden, erhöhen sollen. Solche Therapiemassnahmen nehmen erfahrungsgemäss einige Zeit in Anspruch.