Anschliessend werde entschieden, ob (bei positivem Verlauf in der Versuchsphase) eine offene Unterbringung schrittweise organisiert werden könne oder ob die traumatherapheutische Behandlung weiterhin im Regionalgefängnis fortgesetzt werden müsse. Mit der Beschwerde würden mit der Frage nach der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der Sicherungshaft Ausführungen zur Anordnung derselben gemacht, welche mit der Verfügung vom 20. Oktober 2016 vom Beschwerdeführer unangefochten geblieben seien.