Nach dem bisherigen Massnahmeverlauf sei erfahrungsgemäss keine Institution bereit, den Beschwerdeführer in seiner momentanen Situation aufzunehmen. Anders liege der Fall, wenn vorab deutliche Veränderungen mittels pädagogischer oder therapeutischer Interventionen erfolgen würden. Solche Schritte könnten eine Aufnahme in eine Institution wiederum ermöglichen und seien mit der Verfügung vom 11. November 2016 eingeleitet worden. Die Versuchsphase von drei Monaten sei ab Beginn der Sicherungshaft gerechnet, womit Mitte Januar 2017 die erste Auswertung und Einschätzung erfolgen werde.