Die Jugendanwaltschaft verfügte zudem, dass der Beschwerdeführer bis auf Weiteres in Sicherungshaft verbleibt und stellte nach ca. drei Monaten (Mitte Januar 2017) eine erste Auswertung und Einschätzung in Aussicht. Dabei soll geklärt werden, ob die traumatherapeutische Behandlung weiterhin im Rahmen des Regionalgefängnisses fortgesetzt wird oder ob bei einem positiven Verlauf allenfalls eine offene Unterbringung schrittweise organisiert werden kann.