Zwecks Vollzugs wurden überdies Interventionen angeordnet (wöchentliche Therapiegespräche, mindestens alle 14 Tage sozialpädagogische Gespräche, mindestens alle 14 Tage Gespräche mit dem Sozialdienst der Jugendanwaltschaft). Die Jugendanwaltschaft verfügte zudem, dass der Beschwerdeführer bis auf Weiteres in Sicherungshaft verbleibt und stellte nach ca. drei Monaten (Mitte Januar 2017) eine erste Auswertung und Einschätzung in Aussicht.