Am 10. November 2016 verfügte die Jugendanwaltschaft, dass die mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2014 angeordneten Schutzmassnahmen der persönlichen Betreuung und ambulanten Behandlung im Regionalgefängnis Thun vollzogen werden. Zwecks Vollzugs wurden überdies Interventionen angeordnet (wöchentliche Therapiegespräche, mindestens alle 14 Tage sozialpädagogische Gespräche, mindestens alle 14 Tage Gespräche mit dem Sozialdienst der Jugendanwaltschaft).