Mit Drogengeschäften will er bis jetzt nichts zu tun haben. Bei den persönlichen Merkmalen schlägt negativ zu Buche, dass die polizeiliche Intervention im Januar 2016 beim Beschwerdeführer augenscheinlich nur wenig Eindruck hinterliess und er anlässlich der Verhaftung vom 18. November 2016 wieder im Zusammenhang mit einem Drogentransport auffiel. Die Stellung des Beschwerdeführers bei den Drogentransporten und seine Tatbeiträge sind Gegenstand der laufenden Untersuchung. Diese stehen, anders als vom Beschwerdeführer behauptet, noch am Anfang.