So will er F.________ nie gesagt haben, dass es um Drogen gegangen sei (Z. 197). Was das Verbringen der Tüte in die Wohnung in E.________ betrifft, führte er aus: «Ich weiss nicht, was sie hier ‹stürmen›, von Drogen und Tüten und so. Nach sechs Monaten fragen Sie mich das. Ich habe schon vergessen, was ich gestern gegessen habe.» (Z. 211–213).