Dort seien sie bei einem Restaurant vorbeigegangen, wo der Beschwerdeführer eine Tüte behändigt habe. Sie habe ihn gefragt was in dieser Tüte sei und der Beschwerdeführer habe ihr gesagt, dass sie das nichts angehe. Nach einer Auseinandersetzung deswegen, hätte ihr der Beschwerdeführer gesagt, dass es um Drogen gehe. Auf dem Parkplatz bei der Wohnung in E.________, habe sie ihm – aufgrund des Umstandes dass sie wusste, dass es dort Überwachungskameras gibt – vorgeschlagen, die Tüte in ihre Handtasche zu stecken, was der Beschwerdeführer dann auch gemacht habe. Sodann seien sie in die Wohnung gegangen, wo der Beschwerdeführer die Tüte aus der Handtasche genommen und G.___