zerstört werden (ibd., S. 5). Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, erschöpft sich in einer allgemeinen, nicht gerechtfertigten Kritik am bisherigen Verlauf der Ermittlungen. Seiner Ansicht nach habe die Beschwerdegegnerin «künstlich» eine Situation geschaffen, in welcher die einheitliche Beurteilung angeblicher Mitbeteiligter verunmöglicht, die Aus-