3 4.2 Aus diesen Unterlagen ergibt sich, dass der Beschwerdeführer am 18. November 2016 in flagranti erwischt wurde, wie er mit dem grauen Personenwagen BMW X3, Kennzeichen D.________, von der Landesgrenze beim Grossen Sankt Bernhard herkommend, Drogen transportierte. In Martigny konnte der Beschwerdeführer schliesslich festgenommen werden (vgl. den Bericht des Grenzwachtkorps vom 18. November 2016). Das Auto wurde untersucht, wobei sich eingebaute Drogenverstecke fanden.