Dabei handelt es sich um Kopien eines Rapportes (4 Seiten) sowie einer Fotodokumentation (14 Seiten). Daraus ergebe sich, dass der vom Beschwerdeführer im Zeitpunkt seiner Festnahme am 18. November 2016 gelenkte Personenwagen unter dem Fahrersowie Beifahrersitz professionell eingebaute Verstecke aufwies, wovon eines ein Paket mit einem Kokaingemisch von ca. 165 Gramm Kokaingemisch enthielt. Aus ermittlungstaktischen Gründen sei dieser Fund anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme noch nicht vorgehalten worden.