1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschuldigte wurde am 18. November 2016 festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts Bern (nachfolgend: Vorinstanz) vom 21. November 2016 für die Dauer von zwei Monaten bis am 17. Januar 2017 in Untersuchungshaft versetzt. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschuldigte am 5. Dezember 2016 Beschwerde mit den Anträgen, Ziff.