3. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten in den Verfahren O 16 12651 und O 16 12652 vor, dieser habe beim Briefkasten des Beschwerdeführers die Klappe mit dem Schlosszylinder herausgerissen sowie am E-Bike des Beschwerdeführers mit einem unbekannten Gegenstand die Elektrokabel und die hydraulischen Bremsleitungen durchtrennt.