7 net werden. Auch wenn zutreffen mag, dass seine Augen gebrannt haben, ist doch wenig wahrscheinlich, dass sich ein Security-Mitarbeiter «mehrere» Stunden um ihn gekümmert haben soll. Die Staatsanwaltschaft weist zu Recht darauf hin, dass der Beschwerdeführer diesen Einwand erst im Lauf der Ermittlung und nicht schon bei der der polizeilichen Befragung vorgebracht hat.