__ die Zahl „sieben“ in den Mund genommen hat, doch daraus zu schliessen, es könnten höchsten sechs Personen beteiligt gewesen sein, geht fehl. Keine der geschädigten Personen konnte exakt die Zahl bestimmen. Gesprochen wurde mehrheitlich von «ca.» oder «ungefähr» 6 Personen, was auch die Beteiligung von sieben Personen nicht ausschliesst. Hinweise, wonach H.________ den Beschwerdeführer mit einer anderen Person verwechseln oder seinen eigenen Tatbeitrag durch Einbeziehen eines unbeteiligten Dritten vertauschen könnte, sind nicht erkennbar. Schlüssige Anhaltspunkte, wonach H.________ seine Begleiter und damit auch den Beschwerdeführer zu Unrecht belasten sollte, bestehen derzeit nicht.