und P.________ passen. Dass sich die Aussagen von H.________ nicht bis ins letzte Detail mit den Aussagen der Geschädigten decken, ist angesichts des dynamischen Geschehens und der Tatsache, dass mehrere Beteiligte involviert gewesen sind, die Vorfälle in der Nacht bzw. in der Dunkelheit stattgefunden haben und die Beteiligten (teilweise) alkoholisiert gewesen sind, nicht verwunderlich. Das gilt gleichermassen auch für die Frage, wie viele Personen in die Taten verwickelt waren. Es trifft zu, dass einzig der Geschädigte K.________ die Zahl „sieben“ in den Mund genommen hat, doch daraus zu schliessen, es könnten höchsten sechs Personen beteiligt gewesen sein, geht fehl.