gemäss den Aussagen von H.________ vor allem um das Opfer Q.________ gekümmert hat, anlässlich der Fotokonfrontation erkannt und auch F.________ ist ihm sehr bekannt vorgekommen. Ferner hat Q.________ F.________ und G.________ bei der Fotovorweisung sicher als Tatbeteiligte erkannt. Zudem erwähnte H.________ im Zusammenhang mit den Problemen betreffend Rücksetzen des Mobiltelefons und der von Q.________ gezeigten grossen Angst auch Details, welche gut zu den Schilderungen der Geschädigten Q.________ und P.________ passen.