6 mehr Sache des urteilenden Gerichts sein, die Glaubhaftigkeit der Aussagen von H.________ zu beurteilen und diese im Gesamtkontext zu würdigen. Die hier vorzunehmende summarische Prüfung ergibt aber, dass die Aussagen von H.________ derzeit glaubhafter als jene des Beschwerdeführers sind. Dies aufgrund folgender Überlegungen: Die Aussagen von H.________ decken sich im Kerngeschehen mit den Aussagen der Geschädigten. Die Staatsanwaltschaft hält zutreffend fest, dass die Aussage, wonach F.________ das erste Opfer geschlagen haben soll, durch die Aussage von M._______