Gemäss seinen Aussagen habe A.________ sich auf ein Opfer gestürzt, dieses geschlagen, durchsucht, später ein weiteres Opfer von hinten gepackt und umgerissen. 5.6 Aktenkundig wurden diverse Personen der angehaltenen Gruppe von den Geschädigten auf den vorgehaltenen Fotodokumentationen wiedererkannt. Ferner stellte die Polizei bei der Anhaltung diverses Deliktsgut sicher. Der Beschwerdeführer kennt die angehaltenen Personen. Unbestrittenermassen kam er mit diesen zur Reitschule.