In der Folge habe er noch in einen Streit, in welchem ein Herr bzw. ein Afghane involviert gewesen sei, eingegriffen. Dabei sei Pfefferspray zum Einsatz gekommen, was bei ihm zu brennenden und schmerzenden Augen geführt hätte, weshalb sich dann ein «Security» mehrere Stunden bei ihm aufgehalten habe. Somit sei er eben gerade nicht mit der Gruppe unterwegs gewesen, die die Raubtaten verübt habe. Auch wenn das Zwangsmassnahmengericht kein eigentliches Beweisverfahren durchführen müsse, wäre eine Einvernahme des «Security» zu diesem Einwand angebracht gewesen. Aber auch Weiteres spreche gegen eine Tatbeteiligung seiner Person: