4. Vorab macht der Beschwerdeführer geltend, das Zwangsmassnahmengericht habe eine kritische Auseinandersetzung mit sämtlichen Umständen des Einzelfalls und vor allem mit den beschwerdeführerischen Aussagen unterlassen. Stattdessen habe es unbesehen den von der Staatsanwaltschaft geschilderten Sachverhalt übernommen und vollumfänglich auf den Haftantrag verwiesen.