3. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, in der Nacht vom 18./19. November 2016 zusammen mit einer Gruppe weiterer Personen (D.________, E.________, F.________, G.________, H.________ und I.________) mehrmals insgesamt sechs Personen angegangen und sie mit physischen Attacken in zwei Fällen mit dem Einsatz eines Klappmessers zur Herausgabe von Portemonnaie und Mobiltelefon veranlasst zu haben. Der Beschwerdeführer und seine Kollegen wurden im Rahmen der Nachsuche von Polizeipatrouillen um zirka 02.50 Uhr am Bierhübeliweg angehalten (zuerst fünf Personen, danach noch zwei Personen).