___ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 2. Dezember 2016 Beschwerde, mit den Anträgen, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2016 betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. Gleichentags verzichtete das Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme. Staatsanwältin C.________ beantragte am 12. Dezember 2016 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde.