4 angehalten gehabt, als er ihn überholt habe. Dieser gab nämlich nichts dergleichen zu Protokoll, sondern führte aus, er habe links geblinkt und sich links gehalten. Der Nötigungsvorwurf bezieht sich sodann auf einen Sachverhalt, der auch bereits am 19. Februar 2016 von der Kantonspolizei ermittelt und angezeigt wurde. Ihn hat die Staatsanwaltschaft mittels vorgenannten Strafbefehlen behandelt: