Am 6. Januar 2017 beantragte der Beschwerdeführer, es sei eine Verhandlung anzusetzen. Am 10. Januar 2017 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 12. Januar 2017 stellte der Beschwerdeführer ein Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Trenkel, überdies verlangte er (erneut) eine persönliche Besprechung. Am 16. Januar 2017 reichte der Beschwerdeführer eine unaufgeforderte Eingabe zur Sache ein. Am 19. Januar 2017 beantragte der Beschuldigte, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen. Am 25. Januar 2017 replizierte der Beschwerdeführer.